AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für den Verkauf von Kraftfahrzeugen durch CARNEIN Automobile – Berlin | (Stand: 01.12.2025)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge zwischen CARNEIN Automobile (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer über gebrauchte Kraftfahrzeuge sowie deren Zubehör.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, soweit einzelne Klauseln nicht ausdrücklich auf Verbraucher beschränkt sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien den schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnet haben.
  3. Reservierungen oder Vorverträge stellen keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.

§ 3 Fahrzeugzustand / Beschaffenheitsvereinbarung

  1. Der Käufer hat das Fahrzeug vor Abschluss des Kaufvertrags besichtigt. Der sichtbare Zustand bei Übergabe gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
  2. Als Beschaffenheit gelten ausschließlich die im Kaufvertrag ausdrücklich genannten Eigenschaften. Eigenschaften aus Inseraten, Prospekten oder mündlichen Aussagen gelten nicht als zugesichert.
  3. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren kein Sachmangel, sofern sie üblicherweise zu erwarten sind.
  4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nach Übergabe auftretende Verschleißerscheinungen.
  5. Der Kilometerstand stellt – sofern nicht ausdrücklich als „nachweislich“ bezeichnet – lediglich den abgelesenen Wert dar. Eine Garantie für die Laufleistung wird nicht übernommen.

§ 4 Gewährleistung / Haftung

(A) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

  1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
  2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für:
    1. Verschleißteile,
    1. bereits im Kaufvertrag dokumentierte Schäden,
    1. Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Tuning oder Überlastung,
    1. veränderte Software/Chiptuning nach Übergabe.
  3. Für gebrauchte Fahrzeuge wird keine Garantie übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Im Falle eines berechtigten Sachmangels hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung.
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
    Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nachbesserung unzumutbar ist, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen, soweit gesetzlich zulässig. Grundsätzlich bitten wir Sie bei Mängeln dringend um eine schriftliche Kontaktaufnahme via E-Mail an info@carnein-automobile.de um eine schnelle Klärung herbeizuführen. OPTIMALERWEISE nutzen Sie unser Mängelformular um eine schnelle Bearbeitung sicher zustellen.

(B) Gewährleistung gegenüber Unternehmern (B2B)

  1. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
  2. Die Haftung auf Schadensersatz – außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.

(C) Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Der Verkäufer haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
  3. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 5 Probefahrten

  1. Bei Probefahrten haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder Regelverstöße entstehen.
  2. Der Verkäufer kann Einsicht in den Personalausweis oder Führerschein verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von CARNEIN Automobile.
  2. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug herausverlangen.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer vor Übergang des Eigentums sind unzulässig.

§ 7 Übergabe & Gefahrübergang

  1. Die Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
  2. Mit Übergabe gehen Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Käufer über.
  3. Der Käufer ist verantwortlich für Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs nach Übergabe soweit nicht anders vereinbart.

§ 8 Angaben zu Ausstattung, Verbrauch und Emissionswerten

  1. Alle Angaben zu Ausstattung, Motorisierung, Kraftstoffverbrauch, CO₂-Ausstoß oder sonstigen technischen Daten stammen überwiegend aus öffentlich zugänglichen Quellen oder Vorbesitzerangaben. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht im Kaufvertrag als ausdrücklich „verbindlich zugesichert“ markiert wurden.

§ 9 Zahlungen

  1. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per:
    • Echtzeitüberweisung,
    • normaler Überweisung (vor Übergabe),
    • Barzahlung.
  2. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.

§ 10 Exportgeschäfte

  1. Beim Verkauf an Abnehmer im Ausland (Export) erfolgt die Übergabe grundsätzlich „wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
  2. Der Käufer ist selbst für alle Zoll-, Transport- und Exportformalitäten verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

§ 11 Datenschutz

  1. Für die Abwicklung des Kaufvertrags erforderliche personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.

§ 12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 13 Salvatorische Klausel                                                                                                                   

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.