für den Verkauf von Kraftfahrzeugen durch CARNEIN Automobile – Berlin | (Stand: 31.07.2026)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge zwischen CARNEIN Automobile (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer über gebrauchte Kraftfahrzeuge sowie deren Zubehör.
- Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, soweit einzelne Klauseln nicht ausdrücklich auf Verbraucher beschränkt sind.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien den schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnet haben.
- Reservierungen oder Vorverträge stellen keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.
§ 3 Fahrzeugzustand / Beschaffenheitsvereinbarung
- Der Käufer hatte vor Abschluss des Kaufvertrags Gelegenheit, das Fahrzeug zu besichtigen und zu prüfen.
- Die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs ergibt sich aus den Angaben im Kaufvertrag sowie aus einer dort gesondert getroffenen und gesondert unterzeichneten Vereinbarung über den Fahrzeugzustand und etwaige bekannte Mängel.
- Bei Gebrauchtfahrzeugen stellen alters- und laufleistungstypische Gebrauchsspuren sowie üblicher Verschleiß keinen Sachmangel dar, soweit sie dem Alter, der Laufleistung und dem Kaufpreis des Fahrzeugs entsprechen.
- Der Verkäufer haftet nicht für Verschleiß, der erst nach Übergabe eintritt und bei Übergabe nicht bereits angelegt war.
- Angaben zum Kilometerstand geben – sofern nicht ausdrücklich als „nachweislich” bezeichnet – den vom Verkäufer abgelesenen Wert des Kilometerzählers wieder. Eine darüber hinausgehende Zusicherung der Gesamtlaufleistung erfolgt nicht.
- Angaben aus Inseraten, Prospekten oder mündlichen Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich aufgenommen sind. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder des Herstellers bleiben nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 4 Gewährleistung / Haftung
(A) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwölf Monate ab Übergabe gilt nur, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart und der Käufer hierauf vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hingewiesen wurde.
- Wird die Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) geleistet, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels des Kaufgegenstands einmalig um zwölf Monate. Die Verlängerung schließt sich an das Ende der ursprünglich vereinbarten Verjährungsfrist an.
- Bei einem Sachmangel kann der Käufer nach seiner Wahl Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer informiert den Käufer nach Anzeige eines Mangels und vor Durchführung der Nacherfüllung über dieses Wahlrecht sowie über die Verlängerung der Verjährungsfrist nach Ziffer 2.
- Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Bei individuell ausgewählten Gebrauchtfahrzeugen kommt eine Ersatzlieferung regelmäßig nicht in Betracht.
- Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist ab Mängelanzeige und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer. Im Übrigen gelten für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 475d BGB.
- Keinen Sachmangel stellen dar: alters- und laufleistungstypischer Verschleiß, im Kaufvertrag dokumentierte Zustandsmerkmale sowie Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, nicht freigegebene Umbauten oder Veränderungen der Fahrzeugsoftware entstanden sind.
- Eine Garantie wird nur übernommen, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
- Bei Mängeln bitten wir um schriftliche Anzeige per E-Mail an info@carnein-automobile.de oder über unser Mängelformular unter carnein-automobile.de/services/gewaehrleistung.
(B) Gewährleistung gegenüber Unternehmern (B2B)
- Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, für ausdrücklich übernommene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
- Der Unternehmer hat das Fahrzeug unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).
(C) Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 5 Probefahrten
- Bei Probefahrten haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder Regelverstöße entstehen.
- Der Verkäufer kann Einsicht in den Personalausweis oder Führerschein verlangen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von CARNEIN Automobile.
- Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug herausverlangen.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer vor Übergang des Eigentums sind unzulässig.
§ 7 Übergabe & Gefahrübergang
- Die Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
- Mit Übergabe gehen Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Käufer über.
- Der Käufer ist verantwortlich für Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs nach Übergabe soweit nicht anders vereinbart.
§ 8 Angaben zu Ausstattung, Verbrauch und Emissionswerten
- Alle Angaben zu Ausstattung, Motorisierung, Kraftstoffverbrauch, CO₂-Ausstoß oder sonstigen technischen Daten stammen überwiegend aus öffentlich zugänglichen Quellen oder Vorbesitzerangaben. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht im Kaufvertrag als ausdrücklich „verbindlich zugesichert“ markiert wurden.
§ 9 Zahlungen
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per:
- Echtzeitüberweisung,
- normaler Überweisung (vor Übergabe),
- Barzahlung.
- Teilzahlungen oder Ratenzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.
§ 10 Exportgeschäfte
- Beim Verkauf an Abnehmer im Ausland (Export) erfolgt die Übergabe grundsätzlich „wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
- Der Käufer ist selbst für alle Zoll-, Transport- und Exportformalitäten verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
§ 11 Datenschutz
- Für die Abwicklung des Kaufvertrags erforderliche personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
- Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.
§ 12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
- Für sämtliche Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
